4 Familien gegen Staat

 

4 Familien gegen Staat

 

Wer Partnerschaft und Kindererziehung für wichtige Leistungen der Familie hält, ist bei der deutschen Familienpolitik in denkbar schlechten Händen. Zu ihren Familien ist den Politikern nicht mehr eingefallen als den christlichen Kirchen in den Jahrhunderten vor Einführung der Zivilehe. Allenfalls bei immer neuen Geldzuwendungen an die Mütter sind deutsche Regierungen einfallsreich, leider aber nicht erfolgreich. In Anlehnung an die katholische Lehre tut der Staat dagegen viel, was gegen die Familien gerichtet ist. Dazu gehören:

 

  • die Festlegung auf die Lebenszeitehe und die Abwertung der geschiedenen Ehe als "gescheitert",
  • das Festhalten an überholten Mann-Frau-Rollen und die daraus abgeleitete ungleiche Verteilung von Rechten und Pflichten nach Scheidung,
  • die Straf- und Disziplinierungsmaßnahmen bei Scheidungsbegehren mit negativen Auswirkungen auf bestehende Partnerschaften,
  • die Förderung des Streits zwischen Expartnern und die Zerstörung von Familienbanden, insbesondere von Vater-Kind-Beziehungen,
  • die Benutzung von Kindern zur Rechtfertigung der staatlichen Aktionen ohne Rücksicht auf ihre wahren Interessen und ihr Wohlergehen.

 

Es kommt hinzu, dass der Staat seinen Familien gegenüber nicht aufrichtig ist. Er nennt nicht die Bedingungen, unter denen sie eine Ehe eingehen. Weder erfahren sie etwas über die gesetzliche Verankerung des christlichen Gebots der Lebenslänglichkeit der Ehe, noch werden sie darüber aufgeklärt, welche Folgen eine Abkehr von diesem Gebot hat. Die dafür vorgesehenen Disziplinierungs- und Strafmaßnahmen werden mit irreführenden Ausdrücken wie "Kindeswohl" oder "gemeinsame elterliche Sorge" schöngeredet. Die Möglichkeit, sich für ein anderes als das katholische Familienbild zu entscheiden, wird Familien nicht eingeräumt.

 

Dabei sprechen gute Gründe für eine lange, vielleicht sogar lebenslange, Dauer einer Partnerschaft. Das Interesse daran muss aber von den Partnern selbst und nicht von einer kirchlichen oder staatlichen Institution kommen. Die Partner selbst müssen ihre Verbindung jeder anderen vorziehen, und sie müssen aktiv zum gemeinsamen Leben beitragen und damit die Voraussetzungen für die Dauerhaftigkeit schaffen.

 

Andererseits müssen sie sich für einen Ausstieg entscheiden können, wenn diese Voraussetzungen nicht mehr stimmen, wenn z.B. einer von ihnen seinen Beitrag nicht leistet. Wer die Möglichkeit einer Trennung ausschließt, strebt nicht eine Partnerschaft, sondern eine Versorgungsgemeinschaft an. Auch auf die können sich zwei Menschen verständigen, wenn sie das bewusst und aus freien Stücken tun.

 

Von Übel ist dagegen, wenn Eheleuten ohne ihr Wissen und ohne ihre Zustimmung anstelle der angestrebten Partnerschaft eine Versorgungsgemeinschaft aufgedrückt wird, wie dies in Standesämtern geschieht. Auf einen solchen staatlichen Segen verzichtet man besser, und das tun immer mehr Paare. Das wird ihnen aber nicht leicht gemacht. Noch folgt ein großer Teil der Bevölkerung der christlichen Verkündigung, wirkliche Partnerschaft gebe es nur mit dem kirchlichen oder amtlichen Segen. Mit finanziellen Anreizen lockt der Staat junge Menschen zur Eheschließung, und er diskriminiert unverheiratete Partner, z.B. bei der Besteuerung von Erbschaft oder Schenkung oder bei der Nutzung gemeinsam erworbenen Gutes nach dem Tod eines Partners.

 

Auch reicht der Eheverzicht allein nicht aus, um staatliche Bevormundung zu vermeiden. Gemeinsame Kinder dienen als Vorwand, um Trennungen unverheirateter Paare mit denselben Sanktionen zu belegen wie die von Eheleuten. Für einen Mann ist das einzige sichere Mittel, der unfairen Behandlung durch die Staatsorgane zu entgehen, auf eigene Kinder zu verzichten. Dass dies zu der beklagenswert niedrigen Geburtenrate in Deutschland beitragen könnte, ist deutschen Familienpolitikern bisher noch nicht gekommen.

 

Umgekehrt werden alleinerziehende Mütter mit einem Heiligenschein für aufopfernde Fürsorge und selbstlose Pflichterfüllung versehen. Wer sich davon nicht blenden lässt, erkennt indessen, dass diese Mütter für die staatlichen Moralwächter nur die nützlichen Idioten sind, die ihnen Zugang zu den Familien verschaffen; denn ohne den Antrag der Mutter hat kein Richter über den Kontakt eines Vaters mit seinem Kind oder über Geldzahlungen des Vaters an die Mutter zu befinden. Diese heiligen Mütter beteiligen sich damit an der Zerstörung ihrer Familien und der Beschädigung ihrer Kinder. Am Ende sind auch sie gelackmeiert wie ihre Ex-Männer und ihre Kinder; denn der als Belohnung in Aussicht gestellte Geldsegen reicht oft nicht einmal, um sie vor Armut zu bewahren.

 

Wer Partnerschaft und Kindererziehung in einer Familie wirklich ernst nimmt, muss das ohne oder sogar gegen seinen Staat durchsetzen. Das können Partner nur gemeinsam tun und nicht gegen einander. Die Basis dafür müssen sie legen, wenn sie ihre gemeinsame Zukunft bestimmen. Dabei sollten sie klar die Punkte benennen, in denen sie von den im Familienrecht vorgesehenen Regelungen abweichen wollen. Das könnte so aussehen:

 

  • Bei der Aufgabenverteilung werden sich gleichwertige und ebenbürtige Partner für eine Berufstätigkeit der Frau und ein Engagement des Mannes in Haus und Familie entscheiden und damit wirklicher Partnerschaft gegenüber der Versorgungs-gemeinschaft den Vorrang geben.
  • Die Dauer des Zusammenlebens ist an die Zustimmung beider Partner gebunden. Sollte einer von ihnen lieber allein oder mit einem anderen Partner leben wollen, soll ihm der andere die Trennung unter den zuvor vereinbarten Bedingungen zugestehen.
  • Jeder der Partner trägt zum gemeinsamen Leben annähernd die Hälfte bei. Das gilt sowohl für den Finanzbedarf als auch für die in der Familienwohnung anfallenden Arbeiten und die Betreuung der Kinder. Versorgungsansprüche des einen an den anderen nach einer Beendigung des Zusammenlebens werden ausgeschlossen.
  • Mit der Beendigung der Partnerschaft endet nicht die gemeinsame Betreuung von Kindern. Wie bereits während des Zusammenlebens trägt dazu auch nach seiner Beendigung jeder der Eltern annähernd die Hälfte bei. Dazu gehören Wohnen, Essen, Kleidung, Gesundheit, Freizeit, Schule, Transport, einschließlich aller Kosten, die in dieser Hälfte anfallen. Das Umziehen eines Elternteils an einen entfernten Ort wird bis zum 15. Lebensjahr eines Kindes ausgeschlossen.
  • Die im Familienrecht vorgesehenen Konzepte "Ehe auf Lebenszeit", "Scheitern der Ehe", angebliches "Kindeswohl", "Alleinerziehung", auch in Form von "Hauptbetreuung" durch einen Elternteil bei "gemeinsamer elterlicher Sorge", werden von keinem der beiden Partner zur Grundlage von Entscheidungen gemacht, weder während des Bestehens noch nach Beendigung der Partnerschaft.
  • Die Partner geben sich die feste Zusicherung, dass keiner von ihnen allein jemals einen Angehörigen der Rechtsberufe (Anwälte, Richter, Mediatoren) über Partnerschafts- und Familienangelegenheiten befragen oder damit betrauen wird. Auch aus einem vermeintlichen oder behaupteten Interesse von Kindern soll davon nicht abgewichen werden. Wenn ein Anwalt benötigt wird, z.B. für eine Ehescheidung, wird er von beiden Partnern gemeinsam beauftragt mit den Zielen, auf die sie sich zuvor geeinigt haben.

 

Es ist sehr zu empfehlen, eine solche Übereinkunft schriftlich abzufassen und von beiden unterschrieben bei wichtigen Dokumenten aufzubewahren. Ob ein Paar mit starken Vorbehalten gegen die staatlichen Regelungen dennoch eine standesamtliche Ehe eingehen will, vielleicht mit gekreuzten Fingern hinter dem Rücken, muss es selbst entscheiden.

 

Entscheiden muss sich aber vor allem ein Mann, ob er sich mit einem solchen Schriftstück in der Hand darauf verlassen will, dass sich seine Angebetete im Ernstfall tatsächlich daran halten wird. Das braucht sie nämlich nicht; denn die schriftliche und unterzeichnete Übereinkunft ist zwar eine moralische Verpflichtung der Beteiligten, begründet jedoch keinen Rechtsanspruch. Eine Mutter kann es sich jederzeit anders überlegen, das Kind als Vorwand und Faustpfand benutzen und den Mann und Vater verklagen. Anwälte erzählen diesen Müttern, das sei normal und gerecht und finanziell vorteilhaft. Millionen von ihnen sind darauf hereingefallen, haben sich auf die juristische Denke eingelassen und dafür das aufgegeben, was man unter Anstand, Vertrauen und Gerechtigkeit versteht.

 

Was Richter für Recht erklären, muss nicht richtig und gerecht sein. Was Anwälte als einträglich anpreisen, muss nicht klug und vorteilhaft sein. Was Öffentlichkeit und Medien schweigend akzeptieren, muss deswegen nicht akzeptabel sein. Vom Wohl ihres Kindes verstehen ein Vater und eine Mutter mehr als das ganze Heer von angeblichen Familienfürsorgern nebst ihren studierten Experten. Die sind in Wirklichkeit Familienzerstörer, und wer mit ihnen gemeinsame Sache macht, zerstört damit seine eigene Familie, beschädigt seine eigenen Kinder und schadet letztlich sich selbst. Was damit verloren geht, ist weit mehr wert als was einem das Heer der selbst erklärten Familienwohltäter versprechen kann. Das sollten besonders die vielen Mütter bedenken, bevor sie sich und ihren Kindern das Schicksal Alleinerziehung auferlegen. Eine Beziehungskrise löst man nicht mit Bestrafung und Vergeltung. Die braucht Verstand, Reife, Einfallsreichtum und eine Prise Anstand. Das alles gibt es nicht bei staatlichen Institutionen, darum muss man sich selbst bemühen.

 

Stell dir vor, es ist Ehekrieg und keiner geht hin.

 

 

 

SODALES

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