Bemühungen um die Gleichberechtigung von Mann und Frau haben viel erreicht: so das Wahlrecht für Frauen vor 100 Jahren oder die Gleichberechtigung als Grundrecht im Grundgesetz vor 70 Jahren. Heute bekleiden Frauen höchste Ämter in Politik, Wirtschaft und öffentlichem Leben und das auch in Berufen, die bislang Männern vorbehalten waren. Dennoch fühlen sich Frauen gegenüber Männern benachteiligt: Sie erhalten weniger Lohn für gleiche Arbeit, unterliegen bei Bewerbungen weniger qualifizierten männlichen Kandidaten und sind in der Arbeitswelt unterrepräsentiert.
Dabei wird oft nicht bedacht, dass Frauen durch Schwangerschaften und Kinderbetreuung höhere Ausfallrisiken haben als Männer. Die muss ein Arbeitgeber bei Einstellung und Entlohnung natürlich einkalkulieren, wenn man ihn mit dem wirtschaftlichen Risiko allein lässt. Das bekommen leider auch Frauen ohne Kinder zu spüren. Diese Ursache für die Zurücksetzung von Frauen ließe sich beheben, wenn man das denn wollte, aber daran gibt es Zweifel.
Das Thema Gleichberechtigung ist eng verbunden mit dem Thema Familie. Welche Funktionen Frauen im Berufsleben besetzen, hängt davon ab, welche Rolle man ihnen in der Familie zuweist. In der herkömmlichen Ordnung sorgte der Mann für das Einkommen und die Frau für Haushalt und Kinder. Heute ist es laut Väterreport des Familienministeriums der Mehrzahl junger Menschen lieber, wenn sich die Eltern in gleicher Weise in Familie und Beruf einbringen.
Verfechter der herkömmlichen Ehe und Familie wandten sich seinerzeit gegen die Aufnahme der Gleichberechtigung in das Grundgesetz, weil sie dadurch die „natürliche Eheordnung“ gefährdet sahen. Ihr Wortführer ist die katholische Kirche, die ihre Vorstellungen auch gern mit der Macht des Staates gegen Andersdenkende durchsetzt. Die katholischen Ideen von Ehe und Familie passten auch den Nazis, die durch Entfernung der Frauen aus dem Arbeitsleben die Arbeitslosigkeit nach der Weltwirtschaftskrise bekämpfen wollten.
Ein Katholik und Nationalsozialist schuf das Familienrecht der Bundesrepublik, was er zuvor schon für den NS-Staat getan hatte. Mehr als NS-Recht kam dabei nicht heraus. Nach wie vor marschiert die Familienrichterschaft im Geiste mit, auch wenn es heute nicht mehr ehemalige NSDAP-Mitglieder sind. Dass auch für sie das Grundgesetz mit dem Gleichberechtigungsgebot gilt, musste ihnen erst das Verfassungsgericht verklickern, worauf die Diskriminierung von Frauen nun durch eine Diskriminierung von Männern ersetzt wurde.
Familie ist mit katholischer Bevormundung und nationalsozialistischer Beherrschung nicht zu machen. Auch für die Ehe taugen die nicht und für die Lebensdauer der Ehe noch weniger. Familie braucht Partnerschaft, und die bedeutet Mittragen des anderen Last (siehe Beitrag „Partnerschaft richtig„). Das lässt sich nicht per Gesetz verordnen und per Gerichtsurteil verfügen. Die bewirken das Gegenteil: eine Scheidungsrate von heute 50 %, Tendenz steigend. Mittragen geht nur, wenn die Partner gleichwertig und ebenbürtig sind, und das ist mehr als nur gleichberechtigt. Deutsche Familienpolitik hat bis dahin noch einen weiten Weg zu gehen. Daran müssten nicht nur Frauen sondern auch Männer interessiert sein, und ganz besonders ist das im Interesse ihrer Kinder.