Frauen sind in ihrem langen Kampf um Gleichberechtigung nur zum Teil erfolgreich. Die deutsche Familienpolitik fördert das Familienmodell der katholischen und nationalsozialistischen Vergangenheit mit Alleinverdiener und Hausfrau. Das entspricht nicht dem Wunsch der meisten jungen Eltern, die sich in gleicher Weise in Beruf und Familie einbringen möchten. Der Beitrag Gleichberechtigung und Familie, Für und Wider vom 25. November 2018 hält echte Partnerschaft nur zwischen gleichberechtigten, gleichwertigen und ebenbürtigen Partnern für möglich. Den Nutzen hätten alle Beteiligten einschließlich der Kinder.
Kinder brauchen ihre Eltern, anfangs zum Überleben, dann als Vorbilder für ihre Entwicklung zu eigenständigen Erwachsenen. Dabei sind beide Eltern gleich wichtig. Ihr Umgehen miteinander wird zum Vorbild für eine spätere eigene Partnerschaft. Die von deutschen Familiengerichten immer noch zu oft und zu leichtfertig unter dem Vorwand des „Kindeswohls“ verfügte Alleinerziehung verhindert einen wichtigen Teil der kindlichen Entwicklung. Das beschreibt der Beitrag Anwälte für Kinder vom 10. Oktober 2018
Gebetsmühlenartig erzählt man uns, Deutschland sei ein Rechtsstaat. An seiner Gestaltung waren Juristen des nationalsozialistischen Unrechtsstaats maßgeblich beteiligt, beim Familienrecht ein bekennender Katholik und der Beteiligung an Verbrechen verdächtiger Nationalsozialist. Für die Rechtsstaatlichkeit ist dabei nicht viel herausgekommen. So ist bisher in Deutschland nicht einmal die Gewaltenteilung, wichtiges Merkmal eines Rechtsstaats, eingeführt. Die Familien-Gerichtsbarkeit setzt sich über die im Grundgesetz verbrieften Grundrechte hinweg und lässt bei ihren Verfahren die gebotene Sachlichkeit, Neutralität und Fairness vermissen. Wieder einmal ist die Justiz bereit, der Macht zuliebe Unrecht zu sprechen, ausgerechnet gegen das empfindliche Pflänzchen Familie. Das beschreibt mit Belegen der Beitrag Das Märchen vom Rechtsstaat Deutschland vom 6. Juli und 4. September 2018.
Die in der Bundesrepublik garantierte Religionsfreiheit gilt auch für den Islam. Sie gilt aber nicht für den intoleranten, fundamentalistischen, u.U. gewaltbereiten Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Der wird nicht nur von einzelnen Muslimen erhoben, sondern auch von der katholischen Kirche, die sich zu seiner Durchsetzung der Staatsgewalt bedienen kann. Das beschreibt der Beitrag vom 7. April 2018 „Der Fundamentalismus gehört zu Deutschland“.
Familienpolitik und -justiz setzen staatliche Macht und Gewalt ein, um Familien zu maßregeln. Dabei zerstören sie den Familienzusammenhalt und die Familienwerte Partnerschaft, Gleichstellung, Verantwortung, Fürsorge und Vertrauen. Das beschreibt der Beitrag vom 15. März 2018 „Macht und Familie“.
Ein Umdenken in der Familienpolitik weg von Disziplinierung hin zu echter Förderung ist von einer Neuauflage der großen Koalition nicht zu erwarten. Das Versagen der Politik wird weiter beschönigt und vertuscht. Das ist Fake Politics, Lügenpolitik, so der Beitrag vom 7. Februar 2018 „Große Koalition für kleine Familienpolitik“.