Wie Scharen von Lemmingen zum Wasser drängen, in dem ihre Vorgänger gerade absaufen, drängen heiratswillige Paare in die Standesämter. Was mit denen vor ihnen passiert, nehmen sie erst zur Kenntnis, wenn sie selbst am untergehen sind. Dann merken sie, dass ihre Heirat eine Riesendummheit war. Wollen sie das vermeiden, müssen sie wissen, was ihnen der/die freundliche Standesbeamte unterschieben aber nicht verraten wird, wenn sie ihn/sie denn aufsuchen wollen. Sie müssen sich entscheiden, ob sie sich mit dem kirchlich-staatlichen Ehe-Familie-Einheitsbrei zufrieden geben oder eine klügere Partnerschaft anstreben. Sie müssen sich abstimmen, welchen Weg sie dafür beschreiten und wie sie Stolpersteine auf dem Weg wegräumen können. Diese Aufgaben sind vor der Familiengründung zu erledigen. Dem eigenen Denkprozess sollen die folgenden Anregungen dienen.
Ehe ja – nein
Die Ehe ist der wichtigste Anlass für den Staat, in die Familien einzugreifen. Denn eine Ehe kann nur von einem Familiengericht gelöst werden, und das verhängt die diskriminierenden, disziplinierenden, familienfeindlichen Maßnahmen. Die Ehe ist ein Danaergeschenk, ein „Geschenk“, das sich für den Empfänger als unheilvoll und schadenstiftend erweist. Paare müssen sich überlegen, ob sie das wirklich von ihrem Staat entgegennehmen möchten.
Frauen sind eher dafür, weil die Heirat mit Namensänderung und vorzeigbarem Ehering sie aufzuwerten scheint. Selbst wenn es nicht so gut läuft, stehen sie als Geschiedene und Alleinerziehende besser da als die immer allein gebliebenen. Objektive, auch für den Mann nachvollziehbare Argumente für die staatliche Ehe gibt es jedoch nicht, sieht man ab von den finanziellen Anreizen. Für Männer gibt es dagegen triftige Gründe, sich gegen eine Ehe zu entscheiden; denn auf ihnen wird das Unheilvolle und Schadenstiftende des Danaergeschenks abgeladen.
Hat die Frau für die Bedenken des Mannes kein Verständnis, verweist sie ihn auf das notwendige Vertrauen, das sie später mit Staatshilfe brechen wird wie Millionen Frauen vor ihr, ändert sie auch ihre Sicht nach dem Lesen der Internetseite Trennungsfaq.com nicht, kann sie dem Mann auch nicht glaubhaft machen, dass sie sich nicht eines Tages am staatlichen Machtmissbrauch gegen ihn beteiligen wird, sollten beim Mann alle Alarmglocken läuten. Mit einer solchen Ehefrau ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass seine Familie früher oder später kostenpflichtig aufgelöst und er als Partner und Vater entsorgt wird.
Kinder
lassen sich auch ohne Ehe zur Begründung von Strafmaßnahmen gegen den Vater zum Vorteil der Mutter verwenden. Die logische Konsequenz für einen Mann ist es, auf eigene Kinder zu verzichten. Für die Verhütung einer Schwangerschaft muss er dann selbst sorgen; denn die Vortäuschung einer regelmäßigen Pilleneinnahme ist ein gern eingesetzer Trick pseudofeministischer Frauen, sich ihren Kinderwunsch ohne die damit verbundene finanzielle Belastung zu erfüllen. Wiederum ist der Versicherung, man würde die Finanzierung seines Kindes durch einen ausgebooteten Kindesvater nie in Anspruch nehmen, nicht zu trauen; denn der Antrag wird von der (wahrscheinlich pseudo-feministischen) Anwältin gestellt, und die braucht dafür nicht die Zustimmung der Frau, sondern nur ihre allgemeine Vollmacht. In eine Schwangerschaft sollte ein Mann nur einwilligen, wenn die von Familiengerichten nahegelegte und praktizierte Benutzung des Kindes gegen seinen Vater überzeugend ausgeschlossen wird. Juristisch-rechtlich ist das allerdings nicht möglich.
Halbe-halbe
Familienrecht und -justiz halten an der herkömmlichen Arbeitsteilung fest: Mann arbeitet und verdient, Frau ohne eigenes Einkommen versorgt Haus und Kinder. Das passt nicht mehr in die Zeit. Frauen wollen sich in einem Beruf bewähren, und Männer wollen zu Hausarbeit und Kinderbetreuung beitragen. Gleichwertigkeit und Ebenbürtigkeit der Partner und damit der Verzicht auf die Abhängigkeit des einen vom anderen gehören zu einer guten Partnerschaft. Das ist die Normalität und nicht die angeblich göttliche Ordnung, an der Kirche und Politik festhalten.
Mann und Frau sollten in gleichem Umfang zu den Familienaktivitäten beitragen, zu Kinderbetreuung, Arbeitsaufwand und Finanzbedarf. Ob und wie weit sie im Einzelfall davon abweichen, wie sie Unterschiede ausgleichen, was sie in der Zeit machen, die sie nicht der Familie widmen, geht nur die Partner etwas an und sonst niemanden. Was Familienrecht und Familiengerichte dazu beitragen, gehört samt und sonders auf den Müll.
An der hälftigen Betreuung der Kinder ist unbedingt auch nach einer Trennung oder Scheidung festzuhalten. Das betrifft Wohnen, Essen, Kleidung, Gesundheit, Freizeit, Schule, Transport, einschließlich aller Kosten. Es sind alle Anstregungen zu machen, dass dies im Einvernehmen zwischen den Eltern ohne Streit und ohne Rechtsdenken geschieht. Kinder sollten ungehindert Zugang zu jedem ihrer beiden Eltern haben. Der Umzug des einen an einen entfernten Ort ist bis zum 15. Lebensjahr des Kindes auszuschließen. Es ist selbstverständlich, dass bei einer solchen Regelung jeglicher Unterhalt, der zur Bestrafung eingesetzt werden kann, entfällt.
Rechtliche Familienzerstörung
Paare mit oder ohne Einheitsehe, die sich über ihr Zusammenleben oder eine Trennung nicht einigen können, pflegen die Entscheidung einem Familiengericht zu überlassen. Das geht über einen Anwalt für Familienrecht. Den sucht meistens die Frau allein auf, weil sie mit einer Gerichtsentscheidung in ihrem Sinne rechnen kann, d.h. sie bekommt Geld, das der Mann zu zahlen hat. Von Partnerschaft und Familie bleibt danach nichts mehr übrig. Auch das von Frauen gern bemühte Vertrauen, das für die Verständigung zwischen Ex-Partnern benötigt wird, ist mit dem juristischen Kuhhandel futsch.
Bei Partnerproblemen werden Juristen vorschnell ohne das Ausloten von Alternativen und ohne Rücksicht auf die Folgen beauftragt. Sie erzeugen die für sie selbst lukrative, für die Familien aber zerstörerische Scheidungsmisere. Paare sollten sich in ihren guten Zeiten darauf verständigen, dass sie niemals ihre Entscheidungen Juristen überlassen werden. Sie sollten sich die feste Zusicherung geben, dass keiner von ihnen allein jemals einen Angehörigen der Rechtsberufe (Anwälte, Richter und mit ihnen zusammenarbeitende Mediatoren) über Partnerschafts- und Familiendinge befragen oder damit betrauen wird. Ein Anwalt wird mit einer Familienangelegenheit nur von beiden Partnern gemeinsam beauftragt, wenn sie sich zuvor auf das Ziel des Auftrags geeinigt haben.
Familien-Schrott
Mit den Juristen selbst sind auch ihre Konzepte auszuschließen. Das gilt für die „Ehe auf Lebenszeit“, das „Scheitern der Ehe“, das angebliche „Kindeswohl“, die „Alleinerziehung“, auch in Form von „Hauptbetreuung“ durch einen Elternteil bei „gemeinsamer elterlicher Sorge“, die als „Unterhalt“ schöngeredeten Strafzahlungen. Das alles sind Konstruktionen der Rechthaber, mit denen sich Partner und Ex-Partner gegenseitig Schaden zufügen und die das Ziel haben, die angeblich wertlosen gescheiterten Familien zu zerstören. Familien können nur existieren und Partner und Ex-Partner können sich nur verständigen, wenn sie den gesamten Ehe- und Scheidungs-Schrott zuverlässig von sich fernhalten.
Vereinbarung
Haben sich die Partner über die einzelnen Punkte ihres Zusammenlebens und einer niemals auszuschließenden Trennung geeinigt, sollten sie darüber eine schriftliche Vereinbarung schließen. Ein Vorschlag dafür findet sich hier. Besser wäre es, wenn man einen regulären Partnerschaftvertrag mit Hilfe eines Notars abschließen könnte. Das ist jedoch nur eingeschränkt möglich, und für eine Änderung der Einschränkungen gibt es wieder einmal „kein politisches Interesse“. So ist die selbst gestrickte Übereinkunft zwar eine moralische Verpflichtung der Beteiligten, sie begründet jedoch keinen Rechtsanspruch. Eine Mutter kann es sich jederzeit anders überlegen, das Kind als Vorwand und Faustpfand benutzen und den Mann und Vater verklagen. Das ist zwar betrügerisch, passt aber zum Denken der Juristen und wird von ihnen unterstützt. Vor allem den Müttern wünscht man die Einsicht, dass sie sich damit an der Zerstörung ihrer eigenen Familie und der Beschädigung ihrer Kinder beteiligen.
Hier kommt noch einmal das Wichtigste in Kürze.
Eine Zusammenstellung der Literatur zum Thema enthält Eckhard Kownatzkis Büchlein „Verliebt Verlobt Verheiratet Verurteilt. Basisinformation für Familiengründer“ im BoD-Verlag.